Fahrradanhänger - Kinderanhänger - Anhänger für Fahrräder

Sicherheitsvorteile von Kinder Fahrradanhängern - Konstruktion des Fahrradanhängers
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Konstruktion des Fahrradanhängers

Ein Fahrradanhänger zur Beförderung von Personen muss folgende Kriterien aufweisen. Er soll in der Konstruktion so gestaltet sein das bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine Person die am Straßenverkehr teilnimmt zu schaden kommt. Im Detail heißt das, es muss ein Radeingriffsschutz vorhanden sein, auch sollten die Räder über eine Bügel-Abweisvorichtung verfügen. Alle Kanten und Ecken müssen abgerundet oder mit Abdeckungen versehen sein. Sind Steckvorrichtungen vorhanden, so muss die Gestaltung dieser derart beschaffen sein das ein herausspringen nicht möglich ist. Die Kupplung muss nach § 22a StVZO in amtlicher Bauart genehmigt und ausgeführt sein. Die Abmessungen des Anhängers dürfen nicht die Maße, Länge von 2 Metern, die Breite 1 Meter und die Höhe 1,40 Meter übersteigen. Das Transportgewicht bei ungebremsten Beförderungsanhängern darf maximal 40 Kg und bei gebremsten maximal 80 Kg betragen. Jeder Anhänger ist mit einer Typenplakette auszuzeichnen, diese muss mindestens folgende Kennzeichnungen vorweisen: Name und Anschrift des Herstellers, der Modell Typ, Rahmennummer und Baujahr und eine Bestätigung das die Bauart mit den Vorgaben der StVZO übereinstimmen. Beleuchtung muss so ausgeführt sein das mindestens Zwei weiße Rückstrahler an der Front und Zwei rote am Heck des Anhängers angebracht sind. Bei einer breite des Transportmittels von 80 cm ist eine zusätzliche weiße Beleuchtung an der linken Seite der Front verpflichtend.



 
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