Fahrradanhänger - Kinderanhänger - Anhänger für Fahrräder

Sicherheitsvorteile von Kinder Fahrradanhängern
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Sicherheitsvorteile von Kinder Fahrradanhängern
Rechtliche Situation
Eignung des Zugfahrrades
Konstruktion des Fahrradanhängers
Ausstattung und Zubehör
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Ein Fahrradanhänger für den Transport von Kindern bietet nicht nur eine bequeme Sitzmöglichkeit für die lieben Kleinen, auch ist eine erhöhte Sicherheit für den Transport geboten. Zu den prägnanten Sicherheitsvorteilen eines Anhängers für den Transport der Kinder mit dem Fahrrad gehören die stabile und solide Konstruktion des Gefährts. Durch eine Bodenwanne aus Aluminium oder Kunststoff die an einem Rahmen aus Aluminium befestigt und mit einem Überrollbügel ausgestattet ist, wird maximale Sicherheit gewährleistet. Somit wird bei einem Unfall das Verletzungsrisiko bei einem Überschlag gemindert und auch seitliche Krafteinwirkung wird verringert. Zudem bietet der Überwurf aus Polymeren Kunststoffen einen Schutz vor herumfliegenden Steinchen. Zur Sicherheitsausstattung gehören auch Sicherheitsgurte um das Kind bei Unfällen vor herausfallen zu schützen, sie dienen ebenso dazu den kleinen Fahrgästen das Aufstehen während der Fahrt unmöglich zu machen. Ebenfalls sind einige Fahrradanhänger für die Kinderbeförderung mit einer Auflaufbremse ausgestattet, die den Fahrradanhänger selbsttätig bei Bergabfahrten abbremst. Auch wenn der Fahrer das Rad bremst wird diese durch einen Mechanismus in der Deichsel ausgelöst. Weiterhin sind Reflektoren am Transportanhänger angebracht um diesen für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar zu machen. Eine zusätzliche Sicherungsleine die Fahrrad und Anhänger verbindet, um bei einem etwaigen Abriss der Kupplung das verlieren des Anhängsels zu vermeiden gibt es auch noch. Dies macht den Transport eines Kindes zu einer relativ sicheren Sache.

Rechtliche Situation

Zu beachten sind die gesetzliche Vorgaben für den Transport einer Person mittels eines Anhängers im Straßenverkehr. Der Führer des Vorne angekuppelten Fahrrades muss mindestens Sechzehn Jahre alt sein und einen Fahrradhelm auf dem Kopf tragen, auch die Insassen des Anhängers müssen einen Helm tragen. Das Fahrrad muss ausreichend mit Beleuchtung ausgestattet sein, ebenso müssen sich alle Bremsanlagen in funktionstüchtigen und in einwandfreiem Zustand befinden. Auch darf nicht in angetrunkenem Zustand im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Die Straßenverkehrsordnung ist unbedingt einzuhalten, Zuwiderhandlungen können Straf- und Zivilrechtlich verfolgt werden. Auch muss das Geräte und Produktsicherheitsgesetz beachtet werden, welches besagt dass ein Produkt nur in den Verkehr eingebracht werden darf wenn es durch seine Beschaffenheit und bestimmungsgemäßer Verwendung die Gesundheit des Anwenders und anderen Personen die am Straßenverkehr teilnehmen nicht gefährdet. Der Anhänger muss eine CE Kennzeichnung und eine GS Plakette besitzen.


Eignung des Zugfahrrades

Ebenfalls darf nur ein geeignetes Zugfahrrad verwendet werden. Hierbei müssen unbedingt die Herstellerangaben beachtet werden. In der Technischen Beschreibung des Zugfahrrads sollte eine Passage stehen, in der erläutert wird, welche Anhänger damit gezogen werden können, bzw. wie schwer ein zu ziehender Fahrradanhänger für das entsprechende Zugfahrrad sein darf. Der Rahmen des Rades darf nicht aus zu dünnen Stahl- oder Aluminiumrohren bestehen, da es sonst nicht möglich ist die Kupplungsaufnahme fachgerecht anzubringen. Ist das Zugrad an der Hinterachse gefedert, sollten genaue Informationen zur Nutzung mit einem Anhänger eingeholt werden. Am Zugrad sollte ein Rückspiegel vorhanden sein und auch eine ausgewogene Gangschaltung ist von Vorteil. Natürlich ist die Verkehrstüchtigkeit des Zugfahrrades eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr.


Konstruktion des Fahrradanhängers

Ein Fahrradanhänger zur Beförderung von Personen muss folgende Kriterien aufweisen. Er soll in der Konstruktion so gestaltet sein das bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine Person die am Straßenverkehr teilnimmt zu schaden kommt. Im Detail heißt das, es muss ein Radeingriffsschutz vorhanden sein, auch sollten die Räder über eine Bügel-Abweisvorichtung verfügen. Alle Kanten und Ecken müssen abgerundet oder mit Abdeckungen versehen sein. Sind Steckvorrichtungen vorhanden, so muss die Gestaltung dieser derart beschaffen sein das ein herausspringen nicht möglich ist. Die Kupplung muss nach § 22a StVZO in amtlicher Bauart genehmigt und ausgeführt sein. Die Abmessungen des Anhängers dürfen nicht die Maße, Länge von 2 Metern, die Breite 1 Meter und die Höhe 1,40 Meter übersteigen. Das Transportgewicht bei ungebremsten Beförderungsanhängern darf maximal 40 Kg und bei gebremsten maximal 80 Kg betragen. Jeder Anhänger ist mit einer Typenplakette auszuzeichnen, diese muss mindestens folgende Kennzeichnungen vorweisen: Name und Anschrift des Herstellers, der Modell Typ, Rahmennummer und Baujahr und eine Bestätigung das die Bauart mit den Vorgaben der StVZO übereinstimmen. Beleuchtung muss so ausgeführt sein das mindestens Zwei weiße Rückstrahler an der Front und Zwei rote am Heck des Anhängers angebracht sind. Bei einer breite des Transportmittels von 80 cm ist eine zusätzliche weiße Beleuchtung an der linken Seite der Front verpflichtend.


Ausstattung und Zubehör

Zur Grundausstattung gehören serienmäßig Sicherheitsgurte in Y-Ausführung, eine Einstiegsschürze die vor Steinschlag und Wasser schützt. Auch ist ein Anhänger mit Reflektoren ausgestattet.
Bei den Gurten werden von den Herstellern in der Regel zusätzlich zum Y-Gurtsystem auch Beckengurte integriert. Diese sollten am Rahmen befestigt sein und über eine Schulter- sowie Beinpolsterung verfügen. Bei den Verschlüssen sollte darauf geachtet werden das diese nicht vom Kind zu öffnen sind. Die Mindestbreite sollte 25 mm nicht unterschreiten. Auch muss bei Zweisitzern gewährleistet sein das auch bei Transport von nur einem Kind, eine mittige Sitzposition eingenommen werden kann.
Bei der Einstiegsschürze handelt es sich um ein feinmaschiges Netz das gegen Insekten und kleine Steine schützt. Auch ein Wetterverdeck das bei Regen und Wind die Insassen schützt ist eine Grundausstattung.
Zusätzlich kann ein Erweiterungsset für den Umbau zum Buggy oder Laufwagen bei den Herstellern erhältlich sein. Sogar für den Einsatz als Ski-Anhänger gibt es ein solches Set.
Ebenso sind Babyschalen, Babysitze und Fußsäcke erhältlich.
Beleuchtungseinrichtung
Wie bereits erwähnt ist eine ausreichende Beleuchtung verpflichtend und gehört zur Grundausstattung. Doch je nach Wunsch kann noch zusätzlich Batteriebetriebene Beleuchtung angebracht werden. Diese kann man im Fachhandel erwerben. Auch geben die Fachhändler gerne Auskunft zu diesem Thema.
Kupplung
Die Kupplung eines Anhängers muss nach der StVZO bauartlich genehmigt sein. Diese gibt es in ein- und zweiteiliger Ausführung. Die Kupplung sollte in Achshöhe angebracht und mit einer zusätzlichen Sicherungsleine am Fahrrad befestigt sein.
Tipps
Der Anhänger kann durch einen Wimpel mit einer Signalfarbe und Reflektor, der an einer senkrechten Stange befestigt ist gekennzeichnet werden. Auch sollte man den Anhänger vor Ingebrauchnahme auf Fahrverhalten testen, da sich das Fahrverhalten mit einem Anhänger bedeutend verändert. Ebenso sollte man vorhandene Radwege nutzen. Für Fahrten im Ausland, sollten genaue Informationen der dortigen Gesetzgebung eingeholt werden. Denn nicht immer und überall darf ein Transportanhänger verwendet werden.

 
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