| Fahrradanhänger oder Kindersitz? - Fahrradanhänger: Regeln und Gesetze |
Seite 5 von 5
Fahrradanhänger: Regeln und Gesetze
Es gibt gewisse Gesetzgebungen die den Transport von Kindern mit einem Fahrradanhänger und einem Kindersitz regeln. Darauf weist auch der ADAC in seinem ausführlichen Test über Fahrradanhänger hin. So dürfen Kinder bis 5 Jahren oder einem Gewicht von 22 Kilogramm in einem Kindersitz befördert werden. Bei einem Fahrradanhänger dürfen Kinder sogar bis zum 7. Lebensjahr mit in einem Anhänger fahren. Ebenfalls müssen am Fahrradanhänger für Kinder auch Beleuchtungen montiert werden. Bei Anhängern ab einer Breite von 60 Zentimeter sind zwei weiße Rückstrahler an der Hinterseite Pflicht, ab 80 Zentimetern ist zudem eine Leuchte vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Dies kann ebenfalls bei einem Kindersitz sinnvoll sein, ist jedoch keine Pflicht. Beim Test von ADAC gab es auch ein paar Tipps für Einsteiger, die sich für einen Fahrradanhänger als Transportmittel für Kinder entschieden haben. So rät der Automobilclub erstmal das Testen mit dem Anhänger, zunächst ohne Kind und dann mit. In Puncto Sicherheit sollten immer die Gurte verwendet werden und die Laufräder abgedeckt werden, damit sich die Kinder nicht verletzen können. Zudem macht der ADAC darauf aufmerksam, dass nicht in allen Urlaubsländern das Befördern von Kindern in Fahrradanhängern erlaubt ist.
|