| Fahrradanhänger oder Kindersitz? |
Um die Kleinen bei einer Fahrradtour zu transportieren stehen viele Eltern vor einer schwierigen Frage. Soll es nun ein Kindersitz oder doch lieber ein Fahrradanhänger sein? Sicherheit die überzeugt
Deutschlands größter Automobilclub, der ADAC hat Fahrradanhänger genauer unter die Lupe genommen und getestet. Sie stellten einen Aufprallunfall mit 25 km/h in der Stadt nach. In dem einem Test prallte ein Auto von hinten auf ein Fahrrad mit Kindersitz und bei dem Anderen gab es den gleichen Crash mit einem Fahrrad, der hinten einen Fahrradanhänger angekoppelt hatte. Bei beiden Versuchen war nicht die Belastungsgrenze entscheidend, sondern die Höhe aus der das Kind fallen könnte. Hier konnte der Fahrradanhänger punkten. Fahrradanhänger sorgen für Fahrkomfort
Im Gegensatz zu einem Kindersitz bietet ein Fahrradanhänger je nach Ausführung Platz für zwei Kinder bis zu sieben Jahren. Beinfreiheit, gepolsterte Sitze und vieles mehr sprechen für einen Anhänger. Denn bei einem Kindersitz besteht eine gewisse Bewegungseinschränkung. Zudem sorgen viele vorgefertigten Maße eines Kindersitzes für eine Altersbegrenzung. Dagegen können in einem Kinderfahrradanhänger mit einer Babyschale schon Kleinkinder ab sechs Wochen den Fahrradausflug „genießen". Auch verschiedene Tests zeigen, dass der Fahrkomfort in einem Fahrradanhänger hoch ist. Zudem ist aufgrund der geschlossenen Ausführung weiterer Komfort gewährt. Denn so ist das Kind vor jeglichen Witterungseinflüssen geschützt, Insekten können nicht in den Anhänger gelangen und auch schädliche UV-Strahlen dringen kaum durch. Trotzdem kann durch ein Seitenfenster die Fahrradtour in vollen Zügen genossen werden. Auch der Fahrtwind bleibt beim Fahrradanhänger dem Kind erspart. Besonders bei Babys ist dies vorteilhaft. Denn bei einem Kindersitz sind die Kleinen während der Fahrt dem Wind ausgesetzt. Gerade bei typischem Herbstwetter kann dadurch die Freude am Fahrradausflug getrübt werden. Komfort gibt es auch für die Kleinsten. Denn mittels einer Babyschale die durch verschiedene Montierungsmöglichkeiten in den Anhänger integriert werden können, liegt das Baby sicher und völlig bequem. Zusätzlich gibt spezielle Seitenkissen, die den Kopf beim Fahren stabilisieren. Schon Kinder ab sechs Wochen können mit dieser Konstruktion zur Fahrradtour mitgenommen werden. Das ist ein entscheidender Vorteil gegenüber einem Kindersitz.
Fahrradanhänger vs. Kindersitz
Noch vor wenigen Jahren galten Fahrradanhänger als zu unsicher im Straßenverkehr. Doch das konnte inzwischen hinreichend widerlegt werden. Denn die Anhänger bieten Fahrer und Kind einen hohen Standard an Sicherheit. Überrollbügel, stabile Konstruktion und Bodenwanne sorgen für den nötigen Schutz. Auch Kindersitze können Sicherheit bieten, allerdings ist bei einem Unfall die Höhe des Falls aus dem Sitz ein gefährlicher Faktor und nicht alle Modelle schneiden bei Tests wirklich befriedigend ab. Fahrradanhänger: Regeln und Gesetze
Es gibt gewisse Gesetzgebungen die den Transport von Kindern mit einem Fahrradanhänger und einem Kindersitz regeln. Darauf weist auch der ADAC in seinem ausführlichen Test über Fahrradanhänger hin. So dürfen Kinder bis 5 Jahren oder einem Gewicht von 22 Kilogramm in einem Kindersitz befördert werden. Bei einem Fahrradanhänger dürfen Kinder sogar bis zum 7. Lebensjahr mit in einem Anhänger fahren. Ebenfalls müssen am Fahrradanhänger für Kinder auch Beleuchtungen montiert werden. Bei Anhängern ab einer Breite von 60 Zentimeter sind zwei weiße Rückstrahler an der Hinterseite Pflicht, ab 80 Zentimetern ist zudem eine Leuchte vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Dies kann ebenfalls bei einem Kindersitz sinnvoll sein, ist jedoch keine Pflicht. Beim Test von ADAC gab es auch ein paar Tipps für Einsteiger, die sich für einen Fahrradanhänger als Transportmittel für Kinder entschieden haben. So rät der Automobilclub erstmal das Testen mit dem Anhänger, zunächst ohne Kind und dann mit. In Puncto Sicherheit sollten immer die Gurte verwendet werden und die Laufräder abgedeckt werden, damit sich die Kinder nicht verletzen können. Zudem macht der ADAC darauf aufmerksam, dass nicht in allen Urlaubsländern das Befördern von Kindern in Fahrradanhängern erlaubt ist.
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